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CSR und Unternehmenserfolg

Die Vorteile von CSR für den Mittelstand sind in zahlreichen Studien analysiert worden. Vorteile ergeben sich insbesondere mit den folgenden CSR-Themen-Schwerpunkten:

Energie-und Materialeffizienz
Durch gezielte Maßnahmen können Ressourcen geschont werden. Dies senkt zum einen die betrieblichen Kosten und schont zum anderen die Umwelt. Die dadurch bewirkte Kostensenkung und ein gewonnener Reputationsgewinn führen somit zu einem Wettbewerbsvorteil.

Förderung der Unternehmenskultur
Zufriedene Mitarbeiter in einem positiven Arbeitsklima können erheblich zum Unternehmenserfolg beitragen. Die Unternehmenskultur kann den Wandel zu einem nachhaltigen Unternehmen unterstützen.
Konkrete Maßnahmen in diesem Themenspektrum

  • tragen zur Erhöhung der Mitarbeiterzufriedenheit bei
  • Verbessern die Produktivität der Mitarbeiter und 
  • Verbessern die Reputation als Arbeitgeber

und führen somit zu Umsatzsteigerungen.

Berücksichtigung von veränderten Rahmenbedingungen
Unternehmen, die sich frühzeitig vorausschauend auf neue Rahmenbedingungen einstellen, wie beispielsweise sich verändernde Energiekosten, strengere Gesetzesvorlagen oder neue Anforderungen der Gesellschaft, zum Beispiel die Forderung nach mehr Transparenz, beweisen Weitblick und sichern ihre Existenz.

Das Erkennen von Geschäfts-Chancen und -Risiken sichert einen Wettbewerbs-vorteil. Das frühzeitige Erkennen von langfristigen Trends sichert die Zukunftsfähigkeit.

Ökonomisches Verhalten und gesellschaftliche Verantwortung schließen sich keineswegs gegenseitig aus. Im Gegenteil: Denk- und Strategie-Ansätze, die rein über ökonomische Ziele hinausgehen sind oft entscheidend für die Zukunftsfähigkeit eines Unternehmens. Unternehmen, die nachhaltig wirtschaften, sind langfristig oft erfolgreicher.

CSR beeinflusst nachhaltig den Unternehmenserfolg.
Nutzen Sie durch eine aktive CSR-Strategie

  • Wettbewerbsvorteile, 
  • Umsatzsteigerung und
  • die Sicherung der Zukunftsfähigkeit.

Vorteile CSR als PDF

Berichtspflicht

Gesetzentwurf zur CSR Berichterstattungspflicht wurde angenommen

Am 11. März 2016 veröffentlichte das Bundesministerium für Justiz und Verbraucherschutz (BMJV) den Referentenentwurf, mit dem die EU-Richtlinie zur CSR Berichterstattungspflicht über nicht-finanzielle Aspekte und Diversität (2014/95/EU) in nationales Recht umgesetzt werden soll. Dieser Gesetzentwurf wurde am 09.März 2017 angenommen worden.

Dies kann indirekt auch die KMUs betreffen. 

Weitere Informationen finden Sie unter meiner Rubrik Aktuelles/Tipps.

Brennpunkt Lieferkette

Mit der Einführung der Berichtspflicht seit 2017 für große börsennotierte Unternehmen sehen sich plötzlich selbst kleinste Unternehmen mit Nachhaltigkeitsanforderungen konfrontiert. Die Lieferkette rückt immer mehr in den Fokus. Lieferanten werden zunehmend nach ihrem Nachhaltigkeitsmanagement bewertet. Die Qualität und die Tiefe des CSR-Managements ist oft ausschlaggebend für einen Vertragsabschluß.