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Die N-Kompass-Methode

Der N-Kompass bietet eine Methode, die speziell für Mittelständler zum Aufbau eines Nachhaltigkeitsprogramms entwickelt wurde, mit dem Ziel

  • Anfangshürden zu nehmen
  • Prioritäten zu setzen
  • Wissen zu vermitteln
  • Umsetzung zu unterstützen und
  • Kosten und Zeit zu sparen

Methode und Inhalte von N-Kompass wurden in einem anspruchsvollen Prozess durch 40 CSR- und Nachhaltigkeitsexperten/innen entwickelt und werden zudem ständig weiterentwickelt. Vertreter bekannter Organisationen und Unternehmen standen und stehen beratend zur Seite. Der N-Kompass ermöglicht eine schnelle Standortbestimmung und bietet umfangreiche Unterstützungshilfen das Thema CSR zu verstehen. Das Herzstück des N-Kompass ist die klare vollständige Struktur der Handlungsfelder. Dank des integriertem DNK Standard kann mit dem N-Kompass ein EU-konformer Nachhaltigkeitsbericht erstellt werden. Wer sich mit dem N-Kompass erfolgreich auf den Weg gemacht hat, erhält ein Nachhaltigkeits-Siegel, das für Kommunikationszwecke genutzt werden kann.

Mehr Informationen zum N-Kompass finden Sie unter www.n-kompass.de

Ihr Vorteil
Durch das verzahnte Zusammenspiel von N-Kompass – Beratung - Unternehmen entsteht eine perfekte Symbiose: Der N-Kompass bietet einen umfangreich ausgestatteten Werkzeugkasten, der alle Aspekte einer sinnvollen CSR-Strategie berücksichtigt. Dadurch kann ich Ihnen in allen Phasen der Beratung sinnvolle Nachhaltigkeitslösungen anbieten. Die Verknüpfung mit Ihrem speziellen  KnowHow mündet in einem individuell auf Ihr Unternehmen zugeschnittenem CSR-Programm. Dies gibt Ihnen die Sicherheit, dass Sie sich zu jedem Zeitpunkt mit den richtigen Maßnahmen auf den Weg zu mehr Nachhaltigkeit machen.
Darüber hinaus profitiere ich als Mitglied des Netzwerkes von vom umfangreichen Experten-Wissen, sowie vom Austausch und Rückgriff auf das Netzwerk selbst.

Hier bekommen Sie einen Einblick in die N-Kompass Methode



Berichtspflicht

Gesetzentwurf zur CSR Berichterstattungspflicht wurde angenommen

Am 11. März 2016 veröffentlichte das Bundesministerium für Justiz und Verbraucherschutz (BMJV) den Referentenentwurf, mit dem die EU-Richtlinie zur CSR Berichterstattungspflicht über nicht-finanzielle Aspekte und Diversität (2014/95/EU) in nationales Recht umgesetzt werden soll. Dieser Gesetzentwurf wurde am 09.März 2017 angenommen worden.

Dies kann indirekt auch die KMUs betreffen. 

Weitere Informationen finden Sie unter meiner Rubrik Aktuelles/Tipps.

Brennpunkt Lieferkette

Mit der Einführung der Berichtspflicht seit 2017 für große börsennotierte Unternehmen sehen sich plötzlich selbst kleinste Unternehmen mit Nachhaltigkeitsanforderungen konfrontiert. Die Lieferkette rückt immer mehr in den Fokus. Lieferanten werden zunehmend nach ihrem Nachhaltigkeitsmanagement bewertet. Die Qualität und die Tiefe des CSR-Managements ist oft ausschlaggebend für einen Vertragsabschluß.